AGB

Das Copyright aller Fotos, Grafiken und Texte auf dieser Website liegt bei der jeweiligen Autorin, wenn nicht anders angegeben, bei Nelly Tran.
Viele Fragen beziehen sich darauf, ob diese Seite ausgedruckt, verlinkt oder gar weitergegeben werden darf. Klar dürfen Sie die Seite ausdrucken und auch verlinken - ich freu mich jeweils über Verlinkungen.
Sie dürfen die Seite auch nutzen, wenn Sie privat einen Fotokurs in Ihrem Fotoklub oder in Ihrer Schule machen, Ihr Angebot muss jedoch nicht kommerziell und mit einem Quellenverweis versehen sein.
Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin (Nelly Tran) und dem Kunden erreicht werden.

 

NEWS: Aufgrund der neuen Datenschutzregelung (DSGVO) in der EU am 25. Mai 2018 (in der CH 2019/ 2020), muss die Fotografin die Aufträge mit Zusatzfloskeln anpassen.
 
I. Definitionen
 
1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin für den Kunden, gemäss der zwischen den Parteien getroffenen     Vereinbarung, geleistete Arbeit.
2. Fotografin. Die „Fotografin“ ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
3. Kunde. Der „Kunde“ ist die Person, die die fotografische Arbeit bei der Fotografin in Auftrag gibt.
4. Parteien. Die „Parteien“ sind der Kunde und die Fotografin.
 
II. Leistung der fotografischen Arbeit
 
1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung oder Bildkomposition zu.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
3. Die Fotoapparate und –materialien sowie sonstige Gegenstände, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.
4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als 4 Monate vor ihrem Termin auf ein späteres Datum, kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach oder sagt die Aufnahmesitzung ganz ab, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittpersonen). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs des SbF und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Arbeiten geschuldet wäre.
6. Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Falls der Kunde die Fotografin bittet, ihm die geleistete Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Die Preise sind Verkaufspreise, zuzüglich versicherte Versandkosten.  Den Gesamtbetrag sowie die Kontodaten erhalten Sie mit der Rechnungs-E-Mail.
 
III. Haftung des Fotografen
 
1. Die Fotografin haftet, einschiesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
3. Die Fotografin kann nicht haftbar gemacht werden, falls sie wegen höherer Gewalt (Unfall, ernsthafte Krankheit etc.) nicht zu einer Aufnahmesitzung erscheinen kann.
 
IV. Verwendung der fotografischen Arbeiten
 
1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
2. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Auftragstotals zu bezahlen.
3. Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger schriftlicher Abmachung an Dritte lizenzieren.
4. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert werden oder als Motiv im Bild verwendet werden.
5. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.
 
V. Referenzen
 
Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen, bei Ausstellungen oder bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
 
VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschiesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden.